{"id":116,"date":"2017-05-28T15:50:05","date_gmt":"2017-05-28T13:50:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hexenprozesse-leipzig.de\/?p=116"},"modified":"2019-04-15T18:23:18","modified_gmt":"2019-04-15T16:23:18","slug":"hexenprozesse-inbei-leipzig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hexenprozesse-leipzig.de\/?p=116","title":{"rendered":"Hexenprozesse in\/bei Leipzig"},"content":{"rendered":"<p>1479 fand der erste bekannte Prozess zu Hexerei\/Zauberei in Leipzig statt. Angeklagt wurde eine Frau, genannt die Slezieryn. Die ihr vorgeworfene strafbare Handlung lautete: Zauberei. Das Stadtgericht Leipzig verurteilte sie zu Staupeschl\u00e4gen, Brennen durch die Backen und Verweisung der Stadt.<\/p>\n<figure id=\"attachment_212\" aria-describedby=\"caption-attachment-212\" style=\"width: 314px\" class=\"wp-caption alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-212\" src=\"http:\/\/www.hexenprozesse-leipzig.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/Coverfrau-275x300.jpg\" alt=\"\" width=\"314\" height=\"343\" srcset=\"https:\/\/www.hexenprozesse-leipzig.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/Coverfrau-275x300.jpg 275w, https:\/\/www.hexenprozesse-leipzig.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/Coverfrau.jpg 500w\" sizes=\"auto, (max-width: 314px) 100vw, 314px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-212\" class=\"wp-caption-text\"><span style=\"font-size: 10pt;\">illustriert von Caroline Sander, Leipzig 2017<\/span><\/figcaption><\/figure>\n<p style=\"text-align: left; padding-left: 30px;\"><span style=\"font-size: 12pt;\"><em><strong>Staupen-Schlag oder St\u00e4upen<\/strong> bedeutet, dass jemand f\u00fcr ein Verbrechen \u00f6ffentlich (z.B. am Pranger) geschlagen\/gest\u00e4upt wird. Verwendet wurde daf\u00fcr der Staup-Besen, ein B\u00fcndel z.B. aus Birkenzweigen (Staupe), in das zur besonderen Versch\u00e4rfung mitunter scharfkantige Metallsplitter oder Steine eingearbeitet sein konnten. M\u00f6glich waren auch Lederriemen oder Leder-Peitsche. <strong>Verweisung der Stadt:<\/strong> Konnte f\u00fcr eine einzelne Frau das soziale Aus bedeuten. Es gab kein Dorf, keine Stadt, die eine gebrandmarkte, eine sichtbar gezeichnete Frau, die der Zauberei verd\u00e4chtig war, aufnahm.<\/em><\/span><\/p>\n<p>1496 wurde <strong>Margaretha Pornecker<\/strong> lebendig vergraben durch den Scharfrichter. Wegen nicht mehr vorhandener Quellenlage sind Anklage und Prozessverlauf unbekannt.<\/p>\n<p>1501 wurden drei namentlich unbekannte Personen durch das Stadtgericht Leipzig zum Feuertod verurteilt. Vorwurf: Vergiftung von Brunnen und Weiden<\/p>\n<p>1502 wurde der Leipziger <strong>Abdecker Peter<\/strong> zum Feuertod verurteilt. Vorwurf: Vergiftung von Brunnen und Weiden<\/p>\n<p>1541 wurde in Leipzig eine namentlich unbekannte Frau unter dem Vorwurf <em>Mordbrennerei<\/em> (Brandstiftung u. Mord) verbrannt.<\/p>\n<p>1556 stand eine namentlich unbekannte Frau vor dem Patrimonialgericht St\u00f6rmthal (Grundherrschaft d. Familie von Pflugk) unter dem Vorwurf der Zauberei und des Wahrsagens. Es ging ein Schreiben der Landesregierung an das Konsistorium Leipzig und die Verm\u00fcnder der von <strong>Pflugk<\/strong>, dass die sich in der Gerichtsherrschaft St\u00f6rmthal aufhaltende Zauberin festzusetzen sei. Ebenso sei diese zu vernehmen und gegen sie vorzugehen. Prozessverlauf und -ende sind unbekannt.<\/p>\n<p>1558 stand eine namentlich unbekannte Frau vor dem Stadtgericht Leipzig unter dem Vorwurf der Zauberei und des Wahrsagens. Die Anweisung der Landesregierung an den Rat lautete, die Frau sei zu verhaften. Prozessverlauf und -ende sind unbekannt.<\/p>\n<p>Im August \/ September 1582 wurden der Totengr\u00e4ber <strong>Christoph M\u00fcller<\/strong> und sein Knecht <strong>Bastian M\u00fchlberg<\/strong> vom Stadtgericht Leipzig verurteilt. Der Vorwurf lautete: Gemeinsamer Pestzauber in Gro\u00df-Zschocher. Zudem Ehebruch und Giftmord. Es entstand ein Kettenprozess, in dessen Verlauf weitere Personen benannt und verurteilt wurden. Das Endurteil des Sch\u00f6ffenstuhl Leipzigs f\u00fcr Christoph M\u00fcller und Bastian M\u00fchlberg lautete: f\u00fcnfmal Rei\u00dfen mit gl\u00fchenden Zangen, Tod durch R\u00e4dern, vollstreckt am 23.09.1582<\/p>\n<p>August bis September 1582: Im weiteren Verlauf des Kettenprozesses wurden die Totengr\u00e4ber <strong>G.W.<\/strong> und <strong>G. Posser<\/strong> von Einwohner\/innen aus Gro\u00df-Zschocher bezichtigt, am Pestzauber mitgewirkt zu haben. Der Leipziger Sch\u00f6ffenstuhl urteilte: Rei\u00dfen mit gl\u00fchenden Zangen, Tod durch R\u00e4dern, vollstreckt am 28.10.1582<\/p>\n<p>Ebenso verurteilt wurde die Ehefrau <strong>Regina Posser<\/strong> \u2013 unter dem Vorwurf , dass sie am Pestzauber mitgewirkt habe und zudem ein Teufelsb\u00fcndnis eingegangen sei. Der Leipziger Sch\u00f6ffenstuhl verurteilte sie zum Feuertod, vollstreckt am 28.10.1582 in Gro\u00df-Zschocher.<\/p>\n<p>Unter dem Vorwurf des Pestzaubers und Teufelsb\u00fcndnis\u2018 wurde ebenso Frau<strong> E. S.<\/strong> verurteilt zum Feuertod, vollstreckt am 28.10.1582 in Gro\u00df-Zschocher.<\/p>\n<p>1597 wurde eine namentlich unbekannte Frau vom Stadtgericht Leipzig nach Vorwurf der Hexerei verurteilt zur Enthauptung, vollstreckt 1597.<\/p>\n<p>1609 wurde Hans Schultz, Fiedler in Leipzig, vom Stadtgericht Leipzig verurteilt. Der Vorwurf lautete: Beherbergung des Alchimisten Cunrad Kreutter ohne des Rats Genehmigung in seinem Haus, Ritterstra\u00dfe 36. Er musste eine Strafe von 5 Gulden zahlen, er gelobt die Zahlung am 17.10.1609.<\/p>\n<figure id=\"attachment_213\" aria-describedby=\"caption-attachment-213\" style=\"width: 229px\" class=\"wp-caption alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-213\" src=\"http:\/\/www.hexenprozesse-leipzig.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/3-jungen-270x300.jpg\" alt=\"\" width=\"229\" height=\"255\" srcset=\"https:\/\/www.hexenprozesse-leipzig.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/3-jungen-270x300.jpg 270w, https:\/\/www.hexenprozesse-leipzig.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/3-jungen.jpg 567w\" sizes=\"auto, (max-width: 229px) 100vw, 229px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-213\" class=\"wp-caption-text\"><span style=\"font-size: 10pt;\">illustriert von : Caroline Sander, Leipzig 2017<\/span><\/figcaption><\/figure>\n<p>1632 wurden drei Jungen vom Stadtgericht Leipzig der Hexerei angeklagt: Paul Dippert, ein minderj\u00e4hriger Knabe, Hans Gr\u00fcnwald (9 Jahre), Nikolaus Schwend (11 Jahre). Das Endurteil lautete Ruten-Hiebe, dann Freilassung.<\/p>\n<p>Von August bis September 1640 dauerte der Prozess von Margarete Petzsche, geb. Brate, Witwe des Holzf\u00f6rsters Nicol Petzsche aus Je\u00dfnitz, wohnhaft in Leipzig \u2013 verhandelt am Stadtgericht Leipzig. Sie wurde am 01.08. der Hexerei bezichtigt von Ursula, Witwe des Andreas Bieling aus Je\u00dfnitz. Am 21.08. gab der Rat zu Je\u00dfnitz Mitteilung \u00fcber ihr Vorleben. Die Inquisition wurde eingeleitet. Das Urteil des Leipziger Sch\u00f6ffenstuhles lautete: Folter. Ein Gest\u00e4ndnis wurde nicht abgelegt. Das Endurteil lautete im September: Freilassung gegen Leistung der Urfehde, vollzogen am 23.09.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><em>Die Urfehde (ur- = aus, heraus\/also \u201eaus der Fehde gehen\u201c) ist ein unter Eid zu leistender Schwur zur Beendigung einer Fehde\/eines Streites. Die\/ der freigesprochene Angeklagte oder Verbannte versichert, keine Rache an Kl\u00e4ger\/in oder Richter zu \u00fcben bzw. die untersagten Pl\u00e4tze zu meiden.<\/em><\/p>\n<p>1645 wurde <strong>Marie Schreiber<\/strong> vor dem Stadtgericht Leipzig der Hexerei angeklagt. Prozessverlauf und -ausgang sind unbekannt.<\/p>\n<p>1648 wurde <strong>Anna Bender<\/strong> von Dr. Christian Lange, dem Superintendenten von Leipzig vorgeworfen, eine Hostie missbraucht zu haben. Es erfolgten Verh\u00f6r und Zeugenvernehmung. Endurteil des Leipziger Sch\u00f6ffenstuhls: Freispruch<\/p>\n<p>Im Oktober 1657 wurde <strong>David Hecht<\/strong> aus Merkwitz (Universit\u00e4tsdorf) vom Bauern Thomas H\u00f6hne vor dem Gericht der Universit\u00e4t Leipzig verklagt, weil letzterer behauptet habe, seine (H\u00f6hnes) Frau habe den Drachen; Anfrage an den Pfarrer von Hohenheida wegen des Lebenswandels am 26.10. und Mitteilung an die Gro\u00dfpropstei. Prozessverlauf und Ausgang sind unbekannt.<\/p>\n<p>1660 stand eine namentlich unbekannte Frau unter dem Vorwurf der Hexerei vor dem Stadtgericht Leipzig. Die Frau starb unter der Folter.<\/p>\n<p>Am 27. M\u00e4rz 1661 wurde vor dem Stadtgericht Leipzig angeklagt Frau <strong>Barbara Voigt, geb. Schulz<\/strong>, seit drei\u00dfig Jahren Witwe des B\u00fcrgers und Wollk\u00e4mmers Bendix Voigt, geb\u00fcrtig aus Langenreichenbach; verm\u00f6genslos. Angezeigt wurde sie von Albrecht Zugkwitz, Schildwache in Leipzig, verm\u00f6genslos. Die Anklage lautete auf Hexerei und Schadenszauberei an der Frau des Denunzianten. Barabara Voigt soll ihr eine seltene Krankheit angehext haben. Im Verh\u00f6r am 30.03. gesteht sie, eine Heilbehandlung an der Frau durchgef\u00fchrt zu haben. Am 01.05. wird ein medizinisches Gutachten \u00fcber den angeblich Gesch\u00e4digten eingeholt. Das Urteil lautet: Folter. Barbara Voigt legt aber kein Gest\u00e4ndnis zu Hexerei und Schadenszauber ab. Das Endurteil des Sch\u00f6ffenstuhles Leipzig: Freilassung gegen Leistung der Urfehde am 11.05.1661.<\/p>\n<p>1664\/65 wird vor dem Stadtgericht Leipzig angeklagt <strong>Christian Hodler<\/strong> aus Dobergast, Eltern aus Wei\u00dfenfels. Der Vorwurf lautet: B\u00fcndnis mit dem Teufel. Verhaftung im April 1665. Die landesherrliche Kanzlei l\u00e4sst eine Defension zu. Das Urteil der Juristenfakult\u00e4t Leipzig lautet: noch keine Entlassung. Der Prozessausgang ist unbekannt.<\/p>\n<p>1666 wird ein namentlich unbekanntes siebzehnj\u00e4hriges M\u00e4dchen aus Eutritzsch wegen Brandstiftung enthauptet und anschlie\u00dfend verbrannt.<\/p>\n<p>1666 wird eine namentlich unbekannte Frau verurteilt. Sie war in einem fr\u00fcheren Urteil der Stadt Leipzig verwiesen worden. Durch ihre R\u00fcckkehr wurde sie meineidig. Das Urteil lautete: Abschlagen der zwei Mittelfinger der rechten Hand der Frau.<\/p>\n<p>1669 wird <strong>Dorothee Catharina M\u00fcller<\/strong> vor dem Stadtgericht Leipzig des Mordes, der Hexerei und des Ehebruchs bezichtigt. Prozessverlauf und -ausgang sind unbekannt.<\/p>\n<p>Am 24. M\u00e4rz 1684 wird <strong>Susanna Mehlhorn<\/strong>, Frau von Han\u00df Mehlhorn von Michel Neander, Gerichtsfrohn in Leipzig, der Hexerei bezichtigt. Am 12.04. erfolgt vor dem Stadtgericht Leipzig Vernehmung, Verh\u00f6r und Konfrontation. Das Endurteil des Leipziger Sch\u00f6ffenstuhls ergeht im April: auf Grund ungen\u00fcgender Indizienlage kein Beweis f\u00fcr Hexerei, daher auch keine Folter; Freispruch<\/p>\n<p>Im Juni 1699 wird angeklagt <strong>Marie Schacher, geb. Apitz<\/strong>, 54-j\u00e4hrige Witwe von Jacob Schacher. Sie stammt aus Lindenaudorf, ern\u00e4hrt sich von Heilen und Kurieren. Zudem <strong>Sibylle Sch\u00f6ne<\/strong>, 40j\u00e4hrige Frau des Kupferdruckers Hans Georg Sch\u00f6ne in Leipzig. Die beiden Frauen werden angeklagt von Anna Sophie Schettel, 29 Jahre alt, Frau eines Tischlers in Leipzig. Der Vorwurf lautet: Zauberei, Hexerei. Die Zeugenvernehmung vor dem Stadtgericht Leipzig erfolgt am 22.07.1699. Das Urteil des Sch\u00f6ffenstuhl Leipzig: Vernehmung nach Artikeln. Am 01.08. erfolgte das Verh\u00f6r nach Artikeln. Es erging ein Defensionsschreiben. Das Endurteil f\u00fcr Marie Schacher: Gef\u00e4ngnis, Ablegung des Reinigungseides und Freilassung im August 1699. Das Endurteil f\u00fcr Sibylle Sch\u00f6ne: Gef\u00e4ngnis, Ablegung des Reinigungseides und Freilassung im August 1699. Zudem Freilassung gegen Urfehde und Erm\u00e4\u00dfigung der Prozesskosten.<\/p>\n<p>Im Mai 1730 wird <strong>Martin Dietrich<\/strong>, einem abgedankten 60j\u00e4hrigen Soldat vorgeworfen, er handele mit Rarit\u00e4tenk\u00e4sten und Kr\u00e4utern. Die Anklage lautet auf Zauberei und Quacksalberei. Denunziert wurde er von Dr. Balthasar Friedrich Jacobi in Leipzig. Es folgten Vernehmung und Durchsuchung am 13.05., sowie ein Verh\u00f6r nach Artikeln. Das Endurteil des Sch\u00f6ffenstuhl Leipzig am 20.06. lautet: Ablegung des Reinigungseides, Belehrung durch den Pfarrer, dann Freilassung<\/p>\n<p>Ebenfalls im Mai 1730 wird von demselben Dr. Jacobi angezeigt <strong>Johann Rappe<\/strong>, lebt in Zwenkau, 63j\u00e4hrig, geb\u00fcrtig aus Streubeln bei Eilenburg: auch er handele mit Rarit\u00e4tenk\u00e4sten und Kr\u00e4utern. Die Anklage lautet auch bei ihm auf Zauberei und Quacksalberei. Es folgten Vernehmung und Durchsuchung am 13.05., sowie ein Verh\u00f6r nach Artikeln. Das Urteil des Sch\u00f6ffenstuhl Leipzig am 20.06. lautet: Es sei ein Gutachten durch die medizinische Fakult\u00e4t \u00fcber m\u00f6gliche Sch\u00e4dlichkeit des vertriebenen Pulvers auszufertigen.<\/p>\n<p>Die Ehefrau Rappe lieferte am 24.06. die Segensspruchsammlung aus. Das Gutachten der medizinischen Fakult\u00e4t am 04.07. ergab: Das Pulver ist unsch\u00e4dlich. Das Endurteil: Vier Wochen Gef\u00e4ngnis oder ersatzweise Geldstrafe oder Arbeitsdienst.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Quellen:<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\">Grebenstein, Georg (1986): Die Leipziger Scharfrichterund die hohe st\u00e4dtische Gerichtsbarkeit. In: Museum f\u00fcr Geschichte der Stadt Leipzig(Hrsg.): Leipzig. Aus Vergangenheit und Gegenwart. Beitr\u00e4ge zur Stadtgeschichte. Leipzig: VEB Fachbuchverlag. S.71-94<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\">Wilde, Manfred (2003): Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen. K\u00f6ln: B\u00f6hlau Verlag<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\">Illustration: Caroline Sander, Leipzig 2017<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1479 fand der erste bekannte Prozess zu Hexerei\/Zauberei in Leipzig statt. Angeklagt wurde eine Frau, genannt die Slezieryn. 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